Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-284/16 , Slowakische Republik/Achmea ist eine Schiedsklausel in einem zwischen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Investitionsschutzabkommen, die es einem Investor ermöglicht, einen Mitgliedstaat vor einem Schiedsgericht zu klagen, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Obwohl ein solches Schiedsgericht Unionsrecht auszulegen und anzuwenden habe, stehe es außerhalb des zur Gewährleistung einer kohärenten Auslegung geschaffenen Gerichtssystems. Einerseits handle es sich nicht um ein Gericht iSd Art 267 AEUV, das zu einem Vorabentscheidungsersuchen befugt wäre, andererseits sei eine Überprüfung des Schiedsspruchs durch ein staatliches Gericht nur eingeschränkt möglich.