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Mitverschulden wegen Geschwindigkeitsüberschreitung um 5 km/h

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/182Zak 2018, 98 Heft 5 v. 20.3.2018

ABGB: § 1304

Auch die Überschreitung der bei Fahren auf halbe Sicht einzuhaltenden Höchstgeschwindigkeit um lediglich 5 km/h bzw 14,3 % kann ein nicht zu vernachlässigendes Mitverschulden begründen, wenn der Unfall ansonsten vermieden hätte werden können.

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