vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Erfüllungsgehilfenhaftung der Krankenkasse für Krankentransport

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/180Zak 2018, 97 Heft 5 v. 20.3.2018

ABGB: § 1313a

Nach stRsp hat die Krankenkasse gegenüber den Versicherten nicht aufgrund der Erfüllungsgehilfenhaftung nach § 1313a ABGB für das Verschulden ihrer Vertragsärzte einzustehen.

In gleicher Weise haftet die Krankenkasse nicht gem § 1313a ABGB für das Verschulden von Fahrtendiensten für Krankentransporte, deren Kosten sie tragen muss, die sie aber nicht selbst betreibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte