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Rechnungslegungspflicht des Verlassenschaftskurators gegenüber Erben

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/169Zak 2018, 94 Heft 5 v. 20.3.2018

AußStrG: § 134, § 173 Abs 1

EGZPO: Art XLII

Die Rechnungslegungspflicht des Verlassenschaftskurators im Verlassenschaftsverfahren besteht gegenüber dem Gericht. Dieses verfügt nur über beschränkte verfahrensrechtliche Möglichkeiten, eine formal vollständige und richtige Rechnung zu erzwingen.

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