In der Rs 6 Ob 104/17p gelangte der OGH zum Schluss, dass die nachträgliche Einführung einer Schiedsklausel in den Gesellschaftsvertrag einer GmbH nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist.
In der Rs 6 Ob 104/17p gelangte der OGH zum Schluss, dass die nachträgliche Einführung einer Schiedsklausel in den Gesellschaftsvertrag einer GmbH nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist.