Das Justizministerium hat ein Informationsportal zum neuen Erwachsenenschutzrecht online gestellt (http://www.bmvrdj.gv.at/erwachsenenschutz ). Das Portal enthält ua einen Leitfaden für den Umgang mit der neuen Rechtslage bei Bankgeschäften (mit den Banken abgestimmtes "Konsenspapier"). Das 2. ErwSchG tritt am 1. 7. 2018 in Kraft (Pläne, das Inkrafttreten um bis zu zwei Jahre zu verschieben, wurden wieder fallen gelassen). Zu den Neuerungen siehe Zak 2017/39, 30. Eine Vergleichstabelle, die gegenüber der in Zak 2017/461, 264 abgedruckten Fassung erweitert worden ist, ist auf der Zak-Website (http://zak.lexisnexis.at/tabellen ) abrufbar.