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Verlust eines Kündigungsgrundes wegen Zuwartens?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/127Zak 2018, 75 Heft 4 v. 6.3.2018

MRG: § 30 Abs 2 Z 3

ABGB: § 863, § 1444

Der Vermieter verliert das Recht, den Mieter aufgrund eines strafbaren Verhaltens zu kündigen, nicht deshalb, weil er zuvor den Ausgang des gegen den Mieter geführten Strafverfahrens abgewartet hat.

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