MRG: § 27 Abs 1 Z 1
ABGB: § 1336
Die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung, dass der Mieter im Fall der Verletzung einer mietvertraglichen Pflicht (hier: Untermietverbot) eine Konventionalstrafe zu entrichten hat, verstößt nicht gegen § 27 Abs 1 Z 1 MRG.