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Vertragsstrafe bei Verletzung des Untermietverbots

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/126Zak 2018, 75 Heft 4 v. 6.3.2018

MRG: § 27 Abs 1 Z 1

ABGB: § 1336

Die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung, dass der Mieter im Fall der Verletzung einer mietvertraglichen Pflicht (hier: Untermietverbot) eine Konventionalstrafe zu entrichten hat, verstößt nicht gegen § 27 Abs 1 Z 1 MRG.

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