vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten trotz anderer Unterkunftsmöglichkeit

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/125Zak 2018, 75 Heft 4 v. 6.3.2018

MRG: § 14 Abs 3, § 30 Abs 2 Z 5

Eine alternative Unterkunftsmöglichkeit schließt das dringende Wohnbedürfnis einer eintrittsberechtigten Person an der Mietwohnung nur dann aus, wenn diese rechtlich gleichwertig sowie faktisch angemessen und ausreichend ist. Faktische Gleichwertigkeit ist nicht zwingend erforderlich; ein eklatanter Abstieg im Wohnkomfort ist dem Eintrittsberechtigten aber nicht zumutbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte