MRG: § 8 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 5
JN: § 1
Die verschuldensunabhängige Eingriffshaftung des Vermieters gem § 8 Abs 3 MRG erfasst auch Schäden, die durch die verzögerte oder unterlassene Behebung von Mängeln verursacht werden, die bei duldungspflichtigen Erhaltungsarbeiten entstanden sind (hier: Schäden aufgrund der verzögerten Reparatur der bei Erhaltungsarbeiten beschädigten Terrassenisolierung).