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Keine Ausübung der Deckungsrücklassgarantie für Haftrücklass

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/120Zak 2018, 73 Heft 4 v. 6.3.2018

ABGB: § 880a, § 914

Sofern die Auslegung der Garantieerklärung im Einzelfall nicht zu einem anderen Ergebnis führt, besichert eine Deckungsrücklassgarantie nicht auch den vereinbarten Haftrücklass. Sie darf daher nicht zur Durchsetzung des Haftrücklasses abgerufen werden.

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