ABGB: § 879 Abs 1, § 1072
AktG: § 52
Ein Vorkaufsrecht, das die AG einem Aktionär einräumt, verstößt gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 52 AktG), wenn ein bestimmter, nicht fremdüblicher, sondern ungewöhnlich niedriger Einlösungspreis (hier: Einheitswert bei einer Liegenschaft) vorgesehen ist. In diesem Fall ist schon die Einräumung des Vorkaufsrechts (und nicht erst die Ausübung) wegen Verbotswidrigkeit nichtig.