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Realteilung mit Servitutseinräumung und teilweiser Aufrechterhaltung von Miteigentum

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/115Zak 2018, 71 Heft 4 v. 6.3.2018

ABGB: § 830, § 842

EO: § 351

Die Zivilteilung der Miteigentumssache setzt voraus, dass eine Realteilung unmöglich oder untunlich ist. Die Beweislast für diese Voraussetzung trifft den Teilungskläger, der Zivilteilung begehrt.

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