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Formfreiheit des Unterhaltsverzichts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/113Zak 2018, 71 Heft 4 v. 6.3.2018

EheG: § 66

ABGB: § 883, § 1444

Ein Unterhaltsverzicht (hier: zwischen geschiedenen Ehegatten) kann formfrei vereinbart werden. Insb ist keine Notariatsaktsform erforderlich.

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