In der Rs 3 R 59/17v hat das OLG Wien mehrere Vorabentscheidungsfragen zur EuGVVO 2012 und zur alten EuInsVO 1346/2000 an den EuGH gerichtet. Ua will das OLG Wien die in der Lit strittige Frage klären lassen, ob sich die internationale Zuständigkeit für eine Prüfungsklage iSd § 110 IO nach der EuGVVO 2012 oder der EuInsVO richtet.