ForstG: § 33 Abs 1
Die Legalservitut des § 33 Abs 1 ForstG zum Betreten des Waldes zu Erholungszwecken deckt keinesfalls kommerzielle Veranstaltungen. Daher kann der Waldeigentümer dagegen vorgehen, dass der Veranstalter von Canyoning-Touren mit den Teilnehmern zur Erreichung der Einstiegsstelle seinen Wald durchquert.