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Keine Haftung des Waldeigentümers für Umstürzen eines morschen Baumes auf Nachbargrundstück

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/821Zak 2018, 439 Heft 22 v. 18.12.2018

ForstG: § 176 Abs 2

ABGB: § 364 Abs 2, § 364a, § 1295 Abs 1, § 1319

Gem § 176 Abs 2 ForstG trifft den Waldeigentümer vorbehaltlich des Bestehens eines besonderen Rechtsgrundes keine Pflicht zur Verhinderung von Schäden, die abseits von öffentlichen Straßen und Wegen durch den Zustand des Waldes entstehen könnten. Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Ausschluss der Gefahrenabwehrpflicht, der nicht nur gegenüber Waldbesuchern, sondern auch gegenüber Nachbarn greift.

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