ABGB: § 918
Bei einem Konkurrenzverbot in einem Vertrag handelt es sich um eine hauptleistungsbezogene (äquivalente) Nebenpflicht.
OGH 26. 9. 2018, 1 Ob 155/18b
ABGB: § 918
Bei einem Konkurrenzverbot in einem Vertrag handelt es sich um eine hauptleistungsbezogene (äquivalente) Nebenpflicht.
OGH 26. 9. 2018, 1 Ob 155/18b