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Ersetzung der Zustimmung eines Miteigentümers im Außerstreitverfahren

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/772Zak 2018, 412 Heft 21 v. 7.12.2018

ABGB: § 838a

AußStrG: § 1, § 65 Abs 1

Die Aufkündigung des mit einem Miteigentümer bestehenden Bestandverhältnisses setzt dessen Zustimmung bzw deren Ersetzung durch das Gericht voraus.

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