Wenn bei einem Neuwagen wiederholt falsche Warnmeldungen angezeigt werden, die den Fahrer zum Anhalten bis zum Abkühlen der Kupplung auffordern, liegt nach Ansicht des BGH (VIII ZR 66/17) ein Sachmangel vor. Die Versicherung des Herstellers, dass die Meldungen ignoriert werden können, ändere nichts. Der Käufer forderte die Ersatzlieferung eines mangelfreien Autos. Dazu hielt der BGH fest, dass der Käufer auch dann auf diesem Gewährleistungsbehelf bestehen kann, wenn der Mangel ohne sein Einverständnis nachträglich behoben worden ist. Ob die Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten ausgeschlossen ist, muss im fortgesetzten Verfahren noch geprüft werden.