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Minderung des Schadenersatzes für entgangenen Unterhalt wegen Erbschaft?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/721Zak 2018, 378 Heft 19 v. 7.11.2018

ABGB: § 1327

Vermögen, das der Unterhaltsberechtigte vom Verstorbenen im Erbweg erworben hat, ist nicht als Vorteil auf den Schadenersatzanspruch nach § 1327 ABGB für entgangenen Unterhalt anzurechnen. Eine Ausnahme gilt nur für laufende Einnahmen aus letztwilligen Zuwendungen, die schon bisher für den Unterhalt verwendet worden sind.

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