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Eingeschränkte Aufklärungspflicht vor dringender Operation

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/717Zak 2018, 376 Heft 19 v. 7.11.2018

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Im Fall einer dringenden Operation, die für den Patienten vitale Bedeutung hat, gelten geringere Anforderungen an den Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht.

OGH 13. 9. 2018, 10 Ob 51/18z

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