ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299
Im Fall einer dringenden Operation, die für den Patienten vitale Bedeutung hat, gelten geringere Anforderungen an den Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht.
OGH 13. 9. 2018, 10 Ob 51/18z
ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299
Im Fall einer dringenden Operation, die für den Patienten vitale Bedeutung hat, gelten geringere Anforderungen an den Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht.
OGH 13. 9. 2018, 10 Ob 51/18z