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Konstitutives Anerkenntnis zu Grund und/oder Höhe des Anspruchs

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/713Zak 2018, 376 Heft 19 v. 7.11.2018

ABGB: § 1375, § 1380

Ein konstitutives Anerkenntnis kann sich auf Grund und Höhe des Anspruchs, nur auf den Grund oder nur auf die Höhe beziehen.

Voraussetzung für die Annahme eines konstitutiven Anerkenntnis ist die Kenntnis des Schuldners von der Forderung oder - wenn sich das Anerkenntnis (auch) darauf bezieht - von ihrer Höhe.

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