ABGB: § 1375, § 1380
Ein konstitutives Anerkenntnis kann sich auf Grund und Höhe des Anspruchs, nur auf den Grund oder nur auf die Höhe beziehen.
Voraussetzung für die Annahme eines konstitutiven Anerkenntnis ist die Kenntnis des Schuldners von der Forderung oder - wenn sich das Anerkenntnis (auch) darauf bezieht - von ihrer Höhe.