Die Grundstücke werden rarer, immer mehr kommt es zu Dachbodenausbauten und - soweit baurechtlich möglich - damit einhergehend Aufstockungen. Diese Form der neuen Wohnraumschaffung spielt vielfach auch für Investoren eine zentrale Rolle, sei es, dass ein Gebäude vordergründig zu diesem Zweck oder auch isoliert nur der Rohdachboden erworben wird. Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen eine solche bauliche Maßnahme hat, wenn diese in einem von einer gemeinnützigen Bauvereinigung1 errichteten Gebäude gesetzt wird, sei es durch die GBV selbst, sei es durch einen nicht gemeinnützigen Investor.