MRG: § 12a Abs 3
ABGB: § 509
Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 3 MRG setzt einen Machtwechsel in der Mietergesellschaft voraus. Ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse indiziert zwar einen Machtwechsel. Dieser liegt jedoch nicht vor, wenn dadurch aus wirtschaftlicher Sicht keine Änderung eingetreten ist.