vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbot des Pflegeregresses verhindert Durchsetzung rechtskräftiger Entscheidungen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/680Zak 2018, 356 Heft 18 v. 24.10.2018

ASVG: § 330a, § 707a

Das Verbot des Pflegeregresses durch die Verfassungsbestimmung des § 330a ASVG schließt seit 1. 1. 2018 den Rückgriff auf Vermögen auch dann aus, wenn er auf eine rechtskräftige Entscheidung gestützt wird, die vor diesem Zeitpunkt ergangen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte