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Heimaufenthalt - Frist für Zulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung bei schriftlicher Beschlussfassung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/674Zak 2018, 354 Heft 18 v. 24.10.2018

HeimAufG: § 15

Die Zulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung hat gem § 15 Abs 2 HeimAufG für eine bestimmte, sechs Monate nicht übersteigende Frist zu erfolgen. Zweckmäßigerweise sollte die Befristung im Beschluss durch Anführung des Enddatums bestimmt werden.

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