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Kausalität setzt nicht Ausschließlichkeit voraus

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/645Zak 2018, 337 Heft 17 v. 11.10.2018

ABGB: § 1295 Abs 1

Der für den Schadenersatzanspruch erforderliche Kausalzusammenhang setzt nicht voraus, dass das Ereignis Alleinursache für den Eintritt des Schadens war. Kausalität liegt ungeachtet der Mitursächlichkeit anderer Umstände vor, wenn das Ereignis notwendige Bedingung für den Schadenseintritt war, dh der Schaden sonst nicht oder erst später eingetreten wäre.

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