WEG: § 20 Abs 3, § 52 Abs 1 Z 6
HeizKG: § 25
Gem § 20 Abs 3 WEG trifft den Verwalter eine Abrechnungspflicht für Heiz- und Warmwasserkosten, wobei auf die Regelungen des HeizKG verwiesen wird. Dieser Verweis schließt § 25 Abs 2 HeizKG, aus dem sich die Vorschaltung der Schlichtungsstelle bei Anträgen nach dem HeizKG ergibt, nicht ein.