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Restgeldunterhalt bei gleichwertiger Betreuung und unterschiedlichen Einkommen der Eltern

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/631Zak 2018, 332 Heft 17 v. 11.10.2018

ABGB: § 231

Wenn beide Elternteile dem Kind gleichwertige Betreuungs- und Naturalleistungen erbringen und ihre Einkommen etwa gleich hoch sind bzw zum Eingreifen des Unterhaltsstopps führen, trifft keinen Elternteil eine Geldunterhaltspflicht. Ansonsten besteht zumindest ein Restgeldunterhaltsanspruch gegen einen Elternteil.

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