Mit der Kundmachung der Pauschalreiseverordnung (PRV) in BGBl II 2018/260 ist in Verbindung mit einer Änderung der GewO (BGBl I 2018/45) auch die Umsetzung des gewerberechtlichen Teils der neuen Pauschalreise-RL 2015/2302 abgeschlossen. Die PRV, die am 29. 9. 2018 in Kraft getreten ist, enthält Vorgaben für die Absicherung von Reisenden gegen Insolvenzrisiken. Der zivilrechtliche Teil der RL wurde mit dem Pauschalreisegesetz (PRG) umgesetzt, das am 1. 7. 2018 in Kraft getreten ist (siehe Zak 2017/331, 192).