ABGB: § 881, § 1295 Abs 1, § 1299, § 1311, § 1325, § 1489
Der Vertrag über die Behandlung des minderjährigen Kindes kann vom obsorgeberechtigten Elternteil im Namen des Kindes oder im eigenen Namen abgeschlossen werden. Im zweiten Fall ist das Kind begünstigter Dritter.