AußStrG: § 2 Abs 1, § 5 Abs 2 Z 2 lit a, § 156 Abs 1
ABGB: § 269 (F vor 2. ErwSchG), § 613
Da die Genehmigung des von den Vorerben geplanten Verkaufs von Verlassenschaftsvermögen in die Rechte der Nacherben eingreift, haben diese im Genehmigungsverfahren Parteistellung und Rechtsmittellegitimation.