LiegTeilG: § 1 Abs 1
VermG: § 39
Die gem § 39 VermG erteilte Bescheinigung des Vermessungsamts über einen Teilungsplan iSd § 1 LiegTeilG hat im Grundbuchverfahren Bindungswirkung. Anforderungen an den Teilungsplan, die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung sind, können daher vom Grundbuchgericht nicht geprüft werden. Andere Anforderungen fallen jedoch in die Prüfungsbefugnis des Grundbuchgerichts. Dazu zählt auch die Regel, dass die Teilung eines Grundbuchkörpers und die Eröffnung einer neuen Einlagezahl desselben Eigentümers nur aus triftigem Grund erfolgen dürfen, um eine ungerechtfertigte Zerlegung von Grundbuchkörpern zu verhindern.