vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Studienbeihilfe ist kein unterhaltsminderndes Eigeneinkommen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/590Zak 2018, 312 Heft 16 v. 26.9.2018

ABGB: § 231

StudFG: § 1 Abs 3, § 27

Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 1 Abs 3 StudFG kann eine vom unterhaltsberechtigten Kind bezogene Studienförderung (Studienbeihilfe, Zuschüsse usw) bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen unterhaltsmindernd berücksichtigt werden. Mangels Ausnahme gilt dies auch für ein Selbsterhalterstipendium iSd § 27 StudFG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte