WEG: § 20 Abs 3
HeizKG: § 2, § 10 Abs 2
Für die Abrechnungspflicht des Verwalters nach § 20 Abs 3 WEG über Heiz- und Warmwasserkosten gelten inhaltlich ausschließlich die Regelungen des HeizKG.
WEG: § 20 Abs 3
HeizKG: § 2, § 10 Abs 2
Für die Abrechnungspflicht des Verwalters nach § 20 Abs 3 WEG über Heiz- und Warmwasserkosten gelten inhaltlich ausschließlich die Regelungen des HeizKG.