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Veräußerungs- und Belastungsverbot an Miteigentumsanteil schließt Teilung nicht aus

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/554Zak 2018, 293 Heft 15 v. 5.9.2018

ABGB: § 364c, § 830

Vlbg Bäuerliches SiedlungsG: § 6

Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB, das nicht auf der gesamten Miteigentumsliegenschaft, sondern nur auf dem Anteil eines Miteigentümers eingetragen ist, hindert den anderen Miteigentümer nicht daran, eine (Zivil-)Teilungsklage zu erheben und Teilungsexekution zu führen.

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