Am 14. 8. 2018 wurde das 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz im BGBl kundgemacht (BGBl I 2018/61). Damit werden alle einfachen Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. 1. 2000 kundgemacht worden sind, mit Ablauf des 31. 12. 2018 außer Kraft gesetzt, sofern sie nicht in der Anlage als Ausnahme aufgezählt sind.