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Exekution auf Superädifikat - keine Pfandvorrechtsklage des Grundeigentümers

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/533Zak 2018, 279 Heft 14 v. 23.8.2018

EO: § 133, § 134, § 258

ABGB: § 297, § 435, § 1101

Seit der EO-Nov 2000 erfolgt die Exekution auf ein Superädifikat nicht mehr nach den Regeln der Fahrnis-, sondern jenen der Liegenschaftsexekution. Jedenfalls gilt dies dann, wenn das Bauwerk nach allgemeinen Regeln ein unselbstständiger Bestandteil der Liegenschaft wäre.

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