ZPO: § 1, § 6, § 6a, § 514
Das zweitinstanzliche Gericht leitete den Akt an das Erstgericht mit dem Auftrag zurück, die Prozessfähigkeit der Partei bei Erteilung der Vollmacht an ihren Rechtsanwalt zu prüfen. Dabei handelt es sich nicht um einen anfechtbaren Beschluss, sondern um eine interne Verfügung, gegen die kein Rechtsmittel erhoben werden kann.