ABGB: § 879 Abs 2 Z 2
RAO: § 8
Das Anbot einer umfassenden und entgeltlichen rechtlichen Betreuung bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Nicht-Anwalt (hier: "Spielerschützer") greift in den Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte ein.
ABGB: § 879 Abs 2 Z 2
RAO: § 8
Das Anbot einer umfassenden und entgeltlichen rechtlichen Betreuung bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Nicht-Anwalt (hier: "Spielerschützer") greift in den Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte ein.