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Kein Minderheitsrecht auf Durchsetzung allgemeiner Verwalterpflichten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/443Zak 2018, 237 Heft 12 v. 25.7.2018

WEG: § 20 Abs 7, § 30 Abs 1 Z 5

ABGB: § 1009

Die im ABGB geregelten allgemeinen Pflichten des Verwalters als Gewalthaber können nicht als Minderheitsrecht von jedem Wohnungseigentümer im Außerstreitverfahren durchgesetzt werden.

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