ABGB: § 16
Das Ziel, Beweismittel für einen Zivilrechtsstreit zu gewinnen, rechtfertigt eine Videoüberwachung nicht.
OGH 24. 5. 2018, 6 Ob 16/18y
ABGB: § 16
Das Ziel, Beweismittel für einen Zivilrechtsstreit zu gewinnen, rechtfertigt eine Videoüberwachung nicht.
OGH 24. 5. 2018, 6 Ob 16/18y