AußStrG: § 45, § 156
Der erbantrittserklärte Erbe ist nicht nur gegen die Bestellung eines Verlassenschaftskurators, sondern auch gegen die Auswahl seiner Person rechtsmittellegitimiert.
OGH 25. 4. 2018, 2 Ob 56/18a
AußStrG: § 45, § 156
Der erbantrittserklärte Erbe ist nicht nur gegen die Bestellung eines Verlassenschaftskurators, sondern auch gegen die Auswahl seiner Person rechtsmittellegitimiert.
OGH 25. 4. 2018, 2 Ob 56/18a