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Kosten einer Privatschule mit Legasthenie-Förderung als Sonderbedarf?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/426Zak 2018, 232 Heft 12 v. 25.7.2018

ABGB: § 231

Bestehen mehrere gleichwertige Alternativen für die Deckung eines Sonderbedarfs, genießt die den Unterhaltspflichtigen weniger Belastende den Vorrang.

Die Kosten einer Privatschule, die das unterhaltsberechtigte Kind aufgrund der dort integrierten Legasthenie-Förderung besucht, können daher nur dann als Sonderbedarf deckungspflichtig sein, wenn der Besuch einer öffentlichen Schule und eines schulintern oder extern angebotenen Förderungsprogramms für Kinder mit Legasthenie keine gleichwertige Alternative darstellt. Zu der Qualität, der Eignung und den Kosten der Alternativen müssen konkrete Feststellungen getroffen werden.

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