Pacta sunt servanda - Auswege von diesem Grundsatz sind vor allem bei langfristigen Zielschuldverhältnissen ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit, wie sie bspw in der Bauwirtschaft gang und gäbe sind, von großer Bedeutung. Durch die Implementierung des § 1170b ABGB, der den Werkunternehmer bei Bauverträgen zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der Werkbesteller dessen Forderung zur Leistung einer Sicherstellung nicht nachkommt, ist vor nunmehr bereits mehr als zehn Jahren ein neuer "Ausweg" beim (Bau-)Werkvertrag hinzugekommen.