ABGB: § 1118, § 1438
MRG § 16b
Ein Anspruch des Vermieters auf Auffüllung der verbrauchten Kaution ist aus dem Gesetz nicht ableitbar, kann aber vertraglich vereinbart werden.
ABGB: § 1118, § 1438
MRG § 16b
Ein Anspruch des Vermieters auf Auffüllung der verbrauchten Kaution ist aus dem Gesetz nicht ableitbar, kann aber vertraglich vereinbart werden.