vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Intersexualität im Personenstandsrecht

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/382Zak 2018, 203 Heft 11 v. 13.7.2018

Nach dem VfGH-Erk G 77/2018 ist der Geschlechtsbegriff des Personenstandsrechts verfassungskonform dahin auszulegen, dass intersexuelle Personen eine abweichende Geschlechtsangabe (etwa "divers" oder "inter") eintragen lassen oder die Geschlechtszuordnung (insb im Kindesalter) offenlassen können. Zur Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens siehe Zak 2018/190, 103.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte