WEG: § 28 Abs 1 Z 1, § 30 Abs 1 Z 1
Dass die Erhaltungsarbeit in Zusammenhang mit einer Sonderausstattung steht, die auf Wunsch eines Wohnungseigentümers bei Errichtung des Hauses installiert wurde (hier: Hänge- statt Stand-WC), schließt die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft für allgemeine Teile und ernste Schäden nicht aus.