KSchG: § 6 Abs 3, § 15 Abs 1
ABGB: § 914, § 1151, § 1267
Einen Partnervermittlungsvertrag, der den Unternehmer zu monatlichen Partnervorschlägen bis zum Erfolg oder Ablauf von zwei Jahren und den Verbraucher zur Zahlung der Betreuungsgebühr in 24 Monatsraten verpflichtet, kann der Verbraucher gem § 15 Abs 1 KSchG vorzeitig aufkündigen. Dieser Vertrag fällt trotz seines Glückscharakters in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung, weil er überwiegend werkvertragliche Elemente aufweist.